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Bisherige Corona-Arbeitsschutzverordnung endet zum 25. Mai

Ministerium verlängert Verordnung vorerst nicht

Nach Aussagen des Bundesarbeitsministeriums soll die Corona-Arbeitsschutzverordnung nicht erneut verlängert werden und läuft somit zum 26. Mai 2022 aus. Testangebote, Maskenpflicht oder Abstandsregeln am Arbeitsplatz. Das alles regelt die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung, in bis zum 25. Mai läuft.

Nach Informationen aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales soll die Corona-Arbeitsschutzverordnung nicht erneut verlängert werden. Das meldet der Zentralverband des Deutschen Handwerks. Die Verordnung werde dann am 26. Mai 2022 außer Kraft treten. Gleichzeitig wird die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel ihre Gültigkeit verlieren.

Für die Betriebe bedeutet das Auslaufen der Corona-Arbeitsschutzregel, dass es keine gesonderten Corona-Arbeitsschutzmaßnahmen mehr gibt und dass nur noch die bundesländerspezifischen, allgemein geltenden Basisschutzmaßnahmen – also Abstand halten, Hygienemaßnahmen und Lüften (AHA+L) – eingehalten werden müssen. Die Arbeitsschutzregel wird gerade im Ausschuss für Arbeitssicherheit überarbeitet, um auf eine Fassung zurückgreifen zu können, wenn es das Infektionsgeschehen erforderlich machen sollte.

Die Berufsgenossenschaften haben für Branchen Handlungsempfehlungen herausgegeben. Sie können weiter als Orientierung für den betrieblichen Gesundheitsschutz dienen.

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Bisherige Corona-Arbeitsschutzverordnung endet zum 25. Mai

Ministerium verlängert Verordnung vorerst nicht

Nach Aussagen des Bundesarbeitsministeriums soll die Corona-Arbeitsschutzverordnung nicht erneut verlängert werden und läuft somit zum 26. Mai 2022 aus. Testangebote, Maskenpflicht oder Abstandsregeln am Arbeitsplatz. Das alles regelt die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung, in bis zum 25. Mai läuft.

Nach Informationen aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales soll die Corona-Arbeitsschutzverordnung nicht erneut verlängert werden. Das meldet der Zentralverband des Deutschen Handwerks. Die Verordnung werde dann am 26. Mai 2022 außer Kraft treten. Gleichzeitig wird die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel ihre Gültigkeit verlieren.

Für die Betriebe bedeutet das Auslaufen der Corona-Arbeitsschutzregel, dass es keine gesonderten Corona-Arbeitsschutzmaßnahmen mehr gibt und dass nur noch die bundesländerspezifischen, allgemein geltenden Basisschutzmaßnahmen – also Abstand halten, Hygienemaßnahmen und Lüften (AHA+L) – eingehalten werden müssen. Die Arbeitsschutzregel wird gerade im Ausschuss für Arbeitssicherheit überarbeitet, um auf eine Fassung zurückgreifen zu können, wenn es das Infektionsgeschehen erforderlich machen sollte.

Die Berufsgenossenschaften haben für Branchen Handlungsempfehlungen herausgegeben. Sie können weiter als Orientierung für den betrieblichen Gesundheitsschutz dienen.

Aktuelle Ausgabe

03/2024

Sie finden in dieser Ausgabe zwei Messeberichte. Vom 8. bis 12. März fand in Hamburg die internationale Leitmesse für Hotellerie und Gastronomie, die Internorga, statt. 1.200 Aussteller aus 30 Ländern präsentierten nicht nur Lebensmittel und Getränke, sondern auch Produkte rund um Reinigung und Küchenhygiene waren vertreten.

Messebericht

Internorga, Hamburg

Exklusiv-Interview

Mit Robert Stelling, dem Messeleiter Interclean Amsterdam

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Highclean Group mit neuer Ausrichtung

Jubiläum

Dorfner Gruppe feiert 75 Jahre Firmengeschichte

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Logimat, Stuttgart

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Nach Aussagen des Bundesarbeitsministeriums soll die Corona-Arbeitsschutzverordnung nicht erneut verlängert werden und läuft somit zum 26. Mai 2022 aus. Testangebote, Maskenpflicht oder Abstandsregeln am Arbeitsplatz. Das alles regelt die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung, in bis zum 25. Mai läuft.

Nach Informationen aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales soll die Corona-Arbeitsschutzverordnung nicht erneut verlängert werden. Das meldet der Zentralverband des Deutschen Handwerks. Die Verordnung werde dann am 26. Mai 2022 außer Kraft treten. Gleichzeitig wird die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel ihre Gültigkeit verlieren.

Für die Betriebe bedeutet das Auslaufen der Corona-Arbeitsschutzregel, dass es keine gesonderten Corona-Arbeitsschutzmaßnahmen mehr gibt und dass nur noch die bundesländerspezifischen, allgemein geltenden Basisschutzmaßnahmen – also Abstand halten, Hygienemaßnahmen und Lüften (AHA+L) – eingehalten werden müssen. Die Arbeitsschutzregel wird gerade im Ausschuss für Arbeitssicherheit überarbeitet, um auf eine Fassung zurückgreifen zu können, wenn es das Infektionsgeschehen erforderlich machen sollte.

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Nach Informationen aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales soll die Corona-Arbeitsschutzverordnung nicht erneut verlängert werden. Das meldet der Zentralverband des Deutschen Handwerks. Die Verordnung werde dann am 26. Mai 2022 außer Kraft treten. Gleichzeitig wird die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel ihre Gültigkeit verlieren.

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