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BIV fordert: Schluss mit teuren Verstaatlichungsdebatten von Reinigung

20. Juli 2020

Johannes Bungart: „Reinigung ist keine hoheitliche Aufgabe“

Laut Deutschem Städtetag ist die Gewerbesteuer in den vergangenen drei Monaten katastrophal eingebrochen. Allein im ersten Halbjahr 2020 sei das Gewerbesteueraufkommen um etwa 28 Prozent gesunken.

Hierzu erklärt Johannes Bungart, Geschäftsführer des Bundesinnungsverbandes (BIV): „Angesichts der beispiellosen finanziellen Einbußen sollte die öffentliche Hand die Reinigung durch externe Dienstleister zum Standard zu erklären und jegliche Verstaatlichungsdebatte wie in Berlin und vielen anderen Kommunen Deutschlands sofort beenden.

Die öffentliche Hand sollte trotz klammer Haushalte nicht bei Bildung, Infrastruktur, bei Kinder-, Jugend- oder Sozialangeboten sparen. Reinigung an Schulen, in Behörden oder Rathäusern dagegen ist mit Sicherheit keine hoheitliche Aufgabe.

Reinigung durch Dienstleistungsunternehmen ist nicht nur flexibler, da Vertragslaufzeiten begrenzt und regelmäßig Neuausschreibungen vorgesehen sind. Sie ist bei gleicher Qualität deutlich günstiger als Reinigung durch öffentliche Angestellte. Dabei gelten im Gebäudereiniger-Handwerk attraktive Tarifkonditionen: Die Tariflöhne sind allgemeinverbindlich, die Einstiegslöhne starten 15 % über gesetzlichem Mindestlohn, Fachkräfte steigen mit mindestens 14,10 € ein. Dazu regelt ein allgemeinverbindlicher Rahmentarifvertrag Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge sowie branchenweit 30 Urlaubstage.

Bei dieser Faktenlage ist es Verschwendung von Steuergeldern, wenn Kommunen oder Städte, die durch Corona noch mehr in die roten Zahlen rutschen, ernsthaft erwägen, eine deutlich teurere, unflexiblere und qualitativ nicht bessere staatliche Eigenreinigung aufzubauen.“

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