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BIV: „Telefonische Krankschreibung darf nicht zum Dauerzustand werden“

30. April 2020

Zum Teil liegt der Krankenstand im hohen zweistelligen Bereich

Beschäftigte können sich bis 18. Mai weiterhin auch ohne Praxisbesuch krankschreiben lassen. Damit wurde die Ausnahmeregelung wegen der Corona-Krise erneut verlängert, wie der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen heute mitteilte. Das habe Folgen für die Dienstleister, wie Johannes Bungart, Geschäftsführer des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) verdeutlichte.

„Die Krankheitsquote unserer Unternehmen hat sich seit Ausbruch der Corona-Krise verdoppelt, zum Teil liegt der Krankenstand im hohen zweistelligen Bereich.“ Die Gründe dafür seien verschieden: Beschäftigte nehmen zum Beispiel „kleinere Krankheitssymptome deutlich ernster als in der Vergangenheit“, oftmals sei die Kinderbetreuung nicht anders zu gewährleisten. „Zudem spielt die telefonische Krankschreibung der Corona- eine entscheidende Rolle“, so Bungart.

 

„Keine Frage, in dieser historischen Ausnahmesituation ist vieles nachvollziehbar – nachvollziehbar muss aber auch sein, dass massiv steigende Krankheitskosten für unsere Betriebe zusätzlich zu den weiteren Herausforderungen in dieser Krise schwer tragbar sind“, führt der BIV-Geschäftsführer aus.

 

Auf dem vorsichtigen Weg zurück in „eine gewisse gesellschaftliche und wirtschaftliche Normalität“ ab dem 4. Mai hätte aus Sicht der Unternehmen daher gehört, die telefonische Krankschreibung nicht bis weit in den Mai hinein zu verlängern. „Diese Ausnahmeregel darf nicht zu einem Dauerzustand werden“, sagte Bungart in einem Pressestatement.

 

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