• Skip to main content
  • Skip to primary sidebar
  • Skip to footer
  • Tel.: +49 (0)7453/9385787
  • Deutsch
  • English
  •  

Reinigungs Markt

Fachzeitschrift für Gebäudereinigung, Hygiene und Gebäudemanagement

  • Publikationen
  • Heftvorschau
  • Datenbanken
  • Marktübersichten
  • Shop
  • Mediadaten
  • Über uns
    • Team
You are here: Home / Flashnews / Bundesinnungsverband sieht sich gezwungen, Rahmentarifvertrag zu kündigen

Bundesinnungsverband sieht sich gezwungen, Rahmentarifvertrag zu kündigen

25. April 2019

Urteil des Bundesarbeitsgerichts greift tief in Tarifautonomie ein

Der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks hat heute den seit 1.1.2012 gültigen und allgemeinverbindlichen Rahmentarifvertrag gekündigt.. Die Kündigung wird aufgrund einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende Juli 2019 wirksam.

Dazu erklärt Johannes Bungart, Geschäftsführer des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereiniger-Handwerks: „Der Rahmentarifvertrag, den wir mit der IG BAU im Jahr 2011 gemeinsam beschlossen haben, hat über viele Jahre die fairen und allseits anerkannten Spielregeln für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bundesweit allgemeinverbindlich geregelt. Im Rahmentarifvertrag sind unter anderem auch Mehrarbeitszuschläge von 25 Prozent für unsere Vollzeitbeschäftigten festgeschrieben. Ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom Dezember 2018 führt nun allerdings zunehmend zu großer Rechtsunsicherheit für unsere Unternehmen. Das Bundesarbeitsgericht hat – entgegen dem klaren Wortlaut des Tarifvertrages – den Mehrarbeitszuschlag auch auf individuelle Überstunden von Teilzeitbeschäftigten ausgedehnt.

 

„Aus diesem Grund haben wir diesen verlässlichen Rahmentarifvertrag mit Bedauern kündigen müssen. Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zwingt uns leider zu diesem Schritt. Die Entscheidung des Gerichts ist in zweierlei Hinsicht bedauerlich und unverständlich. Zum einen hat das Bundesarbeitsgericht über Jahrzehnte die gegenteilige Rechtsauffassung vertreten. Zum anderen ist das Urteil ein tiefer Eingriff in die Tarifautonomie und widerspricht den gemeinsam getroffenen Verabredungen der Sozialpartner über den Anspruch auf Mehrarbeitszuschläge, für die es gesetzlich keine Anspruchsgrundlage gibt. Wir sind in hohem Maße daran interessiert, mit der zuständigen Gewerkschaft IG BAU so schnell wie möglich einen neuen und rechtssicheren Rahmentarifvertrag zu verhandeln“, so Bungart weiter.

 

  • teilen 
  • twittern 
  • teilen 
  • E-Mail 

Filed Under: Flashnews

Reader Interactions

Schreiben Sie einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Primary Sidebar

Sponsored Video

Die Kick-Off-Veranstaltung von TUBELESS Deutschland

Tork als Hauptsponsor der ersten virtuellen Interclean Amsterdam

Flash Newsletter

Stellenmarkt

Stellenmarkt Sie sind auf der Suche nach einem neuen Job? Vielleicht ist in unserem Stellenmarkt das passende Angebot für Sie dabei! Zu den Stellenangeboten

Mediathek

Essity – CMS 2019
Essity – CMS 2019
Novoworker – CMS 2019
Novoworker – CMS 2019
Sprintus – CMS 2019
Sprintus – CMS 2019
Diversey – CMS 2019
Diversey – CMS 2019
Bona – CMS 2019
Bona – CMS 2019
Saier Dosiertechnik – CMS 2019
Saier Dosiertechnik – CMS 2019
Arcora – CMS Berlin 2019
Arcora – CMS Berlin 2019
JEZ Award 2019 Impressionen CMS 2019
JEZ Award 2019 Impressionen CMS 2019
Weitere Videos
Kleinanzeigen

Footer

  • Links und Medienpartner
  • Datenschutzerklärung
  • Kontakt
  • Shop
  • AGB
  • Widerruf
  • Versand & Lieferung
  • Impressum
  • ErgonomieMarkt.de
  • Gebäudereiniger.digital
  • JEZ-Award.de
  • KnittlerMedien.de
Facebook
  • E-Mail
  • Facebook
  • Twitter
  • YouTube

Flash Newsletter

Copyright © 2022 Knittler Medien GmbH · 72227 Egenhausen, Mittlerer Hubweg 5 · Tel.: +49 (0)74 53 / 9 38 57 87