• Skip to main content
  • Skip to primary sidebar
  • Skip to footer
  • Tel.: +49 (0)7453/9385787
  • Deutsch
  • English
  •  

Reinigungs Markt

Fachzeitschrift für Gebäudereinigung, Hygiene und Gebäudemanagement

  • Publikationen
  • Heftvorschau
  • Datenbanken
  • Marktübersichten
  • Shop
  • Mediadaten
  • Über uns
    • Team
You are here: Home / Flashnews / Der Mindestlohn in der Branche steigt von 11,11 Euro auf 11,55 Euro

Der Mindestlohn in der Branche steigt von 11,11 Euro auf 11,55 Euro

11. Januar 2022

Zweite Stufe des Tarifvertrags in Kraft getreten

Zum Jahresbeginn 2022 ist die zweite Stufe des insgesamt dreijährigen Tarifvertrags für das Gebäudereiniger-Handwerk in Kraft getreten. Der allgemeinverbindliche Branchenmindestlohn (die so genannte Einstiegs-Lohngruppe 1) steigt bundesweit um rund 4 Prozent von 11,11 Euro auf 11,55 Euro. Die Innung fordert gleichzeitig die neue Regierung auf, erst im Jahr 2023 mit weiteren Erhöhungen des Mindestlohns zu beginnen.

Damit heben sich die tariflichen Einstiegslöhne im Gebäudereiniger-Handwerk weiterhin deutlich vom allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn ab, der zum Januar 2022 auf 9,82 Euro steigt. Die Differenz beträgt nahezu 18 Prozent. „Ab nächstem Jahr haben die Gewerkschaft IG BAU und der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks als dritte und letzte Stufe des Tarifvertrags bereits einen Einstiegslohn von 12 Euro verabredet“, so die Innung in einer Pressemeldung.
Auch der zweite allgemeinverbindliche Branchenmindestlohn, der Fassaden- und Glasreinigung umfasst sowie für Gesellinnen und Gesellen gilt (Lohngruppe 6), erhöht sich zum Januar 2022 – um 2,5 Prozent von 14,45 Euro auf 14,81 Euro. Im Kampf um Fachkräfte-Nachwuchs bietet die Gebäudereinigung zudem mit weiter steigenden Ausbildungsvergütungen von 830 Euro, 965 Euro bzw. 1125 Euro je nach erstem, zweitem bzw. drittem Lehrjahr attraktive Konditionen.

 

Deutliche Kritik an Mindestlohn-Plänen der „Ampel“

„Wir machen uns keine Illusionen darüber, dass die Ampel von ihren Plänen noch Abstand nimmt, die das Aussetzen der Tarifautonomie sowie eine Sabotage der Mindestlohnkommission bedeuten“, so Bundesinnungsmeister Thomas Dietrich. „Aber mit Blick auf bestehende Tarifverträge wie in unserem Handwerk und aus Gründen der Rechts- und Planungssicherheit für unsere Betriebe, die zum Teil langfristige Kundenverträge einhalten müssen, plädieren wir zumindest für ein Inkrafttreten des neuen gesetzlichen Mindestlohns nicht vor 2023.“
  • teilen 
  • twittern 
  • teilen 
  • E-Mail 

Filed Under: Flashnews

Reader Interactions

Schreiben Sie einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Primary Sidebar

Sponsored Video

Die Kick-Off-Veranstaltung von TUBELESS Deutschland

Tork als Hauptsponsor der ersten virtuellen Interclean Amsterdam

Flash Newsletter

Stellenmarkt

Stellenmarkt Sie sind auf der Suche nach einem neuen Job? Vielleicht ist in unserem Stellenmarkt das passende Angebot für Sie dabei! Zu den Stellenangeboten

Mediathek

In eigener Sache: Die Geschäftsführung von Knittler Medien Schweiz über die neue Ausrichtung
In eigener Sache: Die Geschäftsführung von Knittler Medien Schweiz über die neue Ausrichtung
Essity – CMS 2019
Essity – CMS 2019
Novoworker – CMS 2019
Novoworker – CMS 2019
Sprintus – CMS 2019
Sprintus – CMS 2019
Diversey – CMS 2019
Diversey – CMS 2019
Bona – CMS 2019
Bona – CMS 2019
Saier Dosiertechnik – CMS 2019
Saier Dosiertechnik – CMS 2019
Arcora – CMS Berlin 2019
Arcora – CMS Berlin 2019
Weitere Videos
Kleinanzeigen

Footer

  • Links und Medienpartner
  • Datenschutzerklärung
  • Kontakt
  • Shop
  • AGB
  • Widerruf
  • Versand & Lieferung
  • Impressum
  • ErgonomieMarkt.de
  • Gebäudereiniger.digital
  • JEZ-Award.de
  • KnittlerMedien.de
Facebook
  • E-Mail
  • Facebook
  • Twitter
  • YouTube

Flash Newsletter

Copyright © 2023 Knittler Medien GmbH · 72227 Egenhausen, Mittlerer Hubweg 5 · Tel.: +49 (0)74 53 / 9 38 57 87