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DGUV Information 215-830 zum Einsatz von Fremdfirmen erschienen

10. März 2020

Zusammenarbeit von Unternehmen im Rahmen von Werkverträgen

Unternehmen konzentrieren sich auf ihr Kerngeschäft. Dadurch finden Werk- und Dienstvertragsnehmer (Fremdfirmen) ihr Betätigungsfeld. Werk- und Dienstverträge werden branchenübergreifend in vielen Bereichen geschlossen. Dazu gehören klassischerweise Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an Industrieanlagen oder die Durchführung von Reinigungsarbeiten. Die Auslagerung klar definierter Teilabschnitte aus der Produktion an Dienstleistungsunternehmen gehört inzwischen ebenso dazu wie Aufträge im Bereich der Logistik.

Als Beispiele seien hier neben Wartungs-, Instandsetzungs- und Reinigungsaufgaben, auch die Befüllung von Regalen im Einzelhandel oder die Kontraktlogistik genannt. Beim Einsatz von Fremdfirmen treffen zwei oder oft auch mehrere Unternehmen mit ihrer jeweiligen Organisation aufeinander.
Es entsteht Abstimmungsbedarf, um sichere Abläufe für alle Beschäftigten zu erreichen. Die vorliegende Informationsschrift „DGUV Information 215-830“ wendet sich an Unternehmen, die als Auftraggeber oder Auftragnehmer tätig sind. Bei der Auftragserledigung durch Fremdfirmen auf dem Betriebsgelände des Auftraggebers können sich neue Gefährdungen ergeben. Beschäftigte der Fremdfirmen müssen sich sehr schnell auf eine neue Arbeitsumgebung und neue Arbeitsbedingungen einstellen. Vielfach sind die sich daraus ergebenden Anforderungen nicht bekannt. Gleichzeitig trifft die Stammbelegschaft des Auftraggebers auf Beschäftigte der Fremdfirmen, die eigene Arbeitsziele verfolgen. Gegenseitige Gefährdungen können nicht ausgeschlossen werden.
Die Folge kann ein erhöhtes Unfall- und Gesundheitsrisiko sein. Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten müssen eindeutig geregelt werden, um Sicherheitsdefizite zu vermeiden.
Die „DGUV Information 215-830“ stellt Wege und Hilfsmittel vor, die bei der Erfüllung der Anforderungen aus dem Arbeitsschutzrecht unterstützen. Die Hilfsmittel entfalten ihren vollen Nutzen, wenn sie branchen- und betriebsspezifisch angepasst werden.
Die DGUV Information 215-830 steht als kostenloses PDF auf der Webseite der DGUV zum Download bereit. Als gedruckte Version ist sie voraussichtlich ab Ende Februar bestellbar.
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