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Neuer Mindestlohn in drei Branchen

22. Februar 2018

Gebäudereinigung, Bau, Dachdecker

Im Baugewerbe, dem Dachdeckerhandwerk und der Gebäudereinigung sollen die neuen tariflichen Mindestlöhne ab März allen Beschäftigten zugutekommen – auch in Betrieben, die nicht tariflich gebunden sind. Das Kabinett hat dafür die Mindestlohnverordnungen gebilligt.
Im Baugewerbe, dem Dachdeckerhandwerk und der Gebäudereinigung gelten seit dem 1. Januar 2018 neue tarifliche Mindestlöhne. Die Tarifparteien haben sie Ende 2017 ausgehandelt.
Das Bundeskabinett billigte am 21. Februar 2018 die Mindestlohnverordnungen für Dachdecker und Gebäudereiniger. Die Verordnung für das Baugewerbe war bereits am 31. Januar 2018 durchs Kabinett gegangen.
Damit müssen die Branchenmindestlöhne auch in Betrieben gezahlt werden, die nicht tariflich gebunden sind. Sie gelten auch für Beschäftigte, die von ausländischen Unternehmen nach Deutschland entsandt werden, um hier zu arbeiten.
Die drei Verordnungen sollen zum 1. März 2018 in Kraft treten. Sie müssen noch im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.
Gebäudereinigung: Einheitlicher Mindestlohn ab Ende 2020
In der Gebäudereinigung arbeiten rund eine Million Menschen. Mit der Verordnung steigt nun für alle Gebäudereiniger der Mindestlohn – egal, ob in einem Tarifbetrieb beschäftigt oder nicht.
In den alten Bundesländern (inklusive Berlin) müssen Reinigungskräfte in der Innenreinigung (Lohngruppe 1) mindestens 10,30 Euro pro Zeitstunde bekommen. In den neuen Bundesländern haben sie Anspruch auf 9,55 Euro. Glas- und Fassadenreiniger (Lohngruppe 6) steht ein Stundenlohn von mindestens 13,55 Euro in den alten und 12,18 Euro in den neuen Bundesländern zu.
In den Folgejahren werden die Lohnuntergrenzen schrittweise angehoben, wodurch sich Ost und West weiter angleichen. Ab 1. Dezember 2020 zieht die Lohnuntergrenze in Ost und West gleich: Sie liegt dann bundeseinheitlich bei 10,80 Euro in der Lohngruppe 1 und 14,10 Euro in der Lohngruppe 6.
Baugewerbe: Mindestlohn steigt bundesweit
 Gut 500.000 Menschen arbeiten in der Baubranche. Mit der neuen Verordnung gelten im Baugewerbe flächendeckend höhere Mindestlöhne.
 Ungelernte nach Lohngruppe 1 – dazu zählen Werker oder Maschinenwerker – erhalten einen Stundenlohn von mindestens 11,75 Euro. Das gilt bundesweit. Ab 1. März 2019 stehen ihnen dann 12,20 Euro zu.
 Beim Mindestlohn für Facharbeiter (Lohngruppe 2) wird regional unterschieden: In Ostdeutschland entspricht er der Lohngruppe 1. In Westdeutschland liegt er zunächst bei 14,95 Euro pro Zeitstunde und steigt ab 1. März 2019 auf 15,20 Euro. Fachkräften in Berlin steht ein Mindestlohn von 14,80 Euro zu. Er erhöht sich ab 1. März 2019 auf 15,05 Euro.
Dachdeckerhandwerk: Der Abschluss macht den Unterschied
Dem Dachdeckerhandwerk gehören in Deutschland rund 64.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an. Etwa 80 Prozent haben einen Facharbeiterabschluss.
Beim Mindestlohn unterscheiden die Tarifpartner erstmalig nach dem Qualifikationsniveau. Ob der Betrieb in Ost- oder Westdeutschland angesiedelt ist, spielt hingegen keine Rolle.
Gelernte Dachdecker erhalten statt 12,25 Euro nun mindestens 12,90 Euro. Ungelernte mindestens 12,20 Euro.
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Filed Under: Flashnews

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Comments

  1. AvatarNeeltje Forkenbrock says

    12. Februar 2019 at 13:15

    Mein Onkel ist ebenfalls Dachdecker. Er hat einen eigenen Betrieb, deswegen betrifft ihn diese Änderung des Mindestlohns für Dachdecker persönlich. Natürlich muss er seinen Angestellten nun mehr zahlen, er unterstützt diesen Schritt jedoch. Es ist ein anstrengender Beruf, auf den wir alle angewiesen sind, als solcher sollte er angemessen entlohnt werden.

    Antworten
  2. AvatarMonika Esterl says

    17. Dezember 2020 at 12:27

    Ihr Artikel zum Thema neuer Mindestlohn hat meinem Bruder sehr geholfen! Er wollte als Facharbeiter nämlich wissen, ob sich der Mindestlohn in seiner Branche geändert hat. Ein guter Hinweis, dass der Facharbeiter zur Lohngruppe 2 zählt und sein Mindestlohn regional variiert.

    Antworten
  3. AvatarMarkus Schellscheidt says

    20. Dezember 2021 at 10:58

    Ich finde es sehr gut, dass der Mindestlohn jetzt noch einmal angehoben wird. Handwerker verdienen als Gesellen schon ordentlich. Allerdings kannst Du nur durch die eigene Selbstständigkeit wirklich viel verdienen. Dann trägst du natürlich auch das unternehmerische Risiko. Auf der anderen Seite haben wir einen Bauboom in Deutschland und Fachkräfte sind rar. Als Meister würde ich den Schritt zur eigenen Firma wohl wagen.

    Antworten

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