- Fachbeitrag
Arbeitgeber lehnen Lohnforderung der Gewerkschaft ab
Erste Tarifrunde zwischen BIV und IG BAU gescheitert
Im Mittelpunkt der Auseinandersetzung steht insbesondere die Entwicklung der Lohngruppe 1 (LG 1), in die ein großer Teil der Beschäftigten der Branche fällt. Der aktuell allgemeinverbindliche Branchenmindestlohn liegt hier bei 15 Euro pro Stunde. Eine Erhöhung um zwei Euro würde den Stundenlohn auf 17 Euro anheben. Das entspricht einem Plus von rund 13,3 Prozent innerhalb eines Jahres.
Aus Sicht der Arbeitgeber ist eine solche Steigerung angesichts der derzeitigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen nicht darstellbar. Christian Kloevekorn, Vorsitzender der BIV-Tarifkommission, kritisierte nach der ersten Verhandlungsrunde die aus seiner Sicht „starre Haltung der IG BAU“. Die wirtschaftliche Situation vieler Unternehmen werde bei der Forderung nicht ausreichend berücksichtigt. Die deutsche Wirtschaft befinde sich in einer schwierigen Lage, von der auch das industrienahe Dienstleistungshandwerk betroffen sei. Nach Angaben des BIV haben die Gebäudereinigungsunternehmen mit steigenden Kosten, einer schwachen Kundennachfrage und wirtschaftlicher Unsicherheit zu kämpfen. Hinzu kämen mögliche zusätzliche Belastungen durch politische Reformvorhaben. Der Verband verweist dabei insbesondere auf geplante Änderungen bei Minijobs. Nach seiner Einschätzung könnten diese die Lohnnebenkosten der Unternehmen um mehr als 30 Prozent erhöhen. Für die Gebäudereinigung ist dieses Thema von besonderer Bedeutung, da Minijobs nach Angaben des Verbandes knapp die Hälfte der Beschäftigungsverhältnisse in der Branche ausmachen. Kloevekorn fordert deshalb von der Gewerkschaft, in der nächsten Verhandlungsrunde eine aus Sicht der Arbeitgeber wirtschaftlich realistische Grundlage für weitere Gespräche vorzulegen. Zu hohe Kostensteigerungen könnten nach Auffassung des BIV den Spielraum der Unternehmen bei Beschäftigung und Investitionen einschränken. Die aktuelle Tarifrunde schließt an deutliche Lohnsteigerungen in den vergangenen Jahren an. Der noch bis Ende 2026 laufende Tarifvertrag brachte für die allgemeinverbindliche Lohngruppe 1 eine Erhöhung von 13,50 Euro auf 15 Euro pro Stunde. Das entspricht innerhalb der 24-monatigen Laufzeit einer Steigerung um 11,1 Prozent. In der ebenfalls allgemeinverbindlichen Lohngruppe 6 für Fachkräfte erhöhte sich der Stundenlohn von 16,70 Euro auf derzeit 18,40 Euro. Hier beträgt das Plus 10,2 Prozent.
Insgesamt umfasst das Lohnsystem des Gebäudereinigerhandwerks neun Lohngruppen. Zwei davon sind als Branchenmindestlöhne allgemeinverbindlich. Damit gelten die tariflichen Mindestentgelte der Lohngruppen 1 und 6 nicht nur für tarifgebundene Unternehmen, sondern grundsätzlich für die entsprechenden gewerblichen Reinigungskräfte, die in Deutschland unter den Geltungsbereich fallen.
Auch langfristig sind die Löhne in der Gebäudereinigung deutlich gestiegen. Nach Berechnungen des BIV erhöhte sich der allgemeinverbindliche Branchenmindestlohn der LG 1 zwischen 2016 und 2026 in den ostdeutschen Bundesländern von 8,70 Euro auf 15 Euro. Das entspricht einer Steigerung von mehr als 72 Prozent. In Westdeutschland stieg der Mindestlohn im gleichen Zeitraum von 9,80 Euro auf ebenfalls 15 Euro und damit um rund 53 Prozent. Der Verband stellt diesen Zuwächsen einen allgemeinen Verbraucherpreisanstieg von rund 28 Prozent bis einschließlich 2025 gegenüber. Die Arbeitgeberseite verweist zudem auf die Ergebnisse ihrer Frühjahrs-Konjunkturumfrage. Diese wird seit 2019 zweimal jährlich durchgeführt und soll die wirtschaftliche Stimmung innerhalb des Gebäudereiniger-handwerks abbilden. Nach Angaben des BIV fiel das Stimmungsbild der befragten Unternehmen zuletzt so pessimistisch aus wie seit Beginn der Erhebung nicht mehr. Diese Entwicklung führt der Verband als weiteres Argument gegen die von der IG BAU verlangte Lohnsteigerung an.
Damit liegen die Positionen zu Beginn der Tarifrunde deutlich auseinander. Während die IG BAU mit ihrer Forderung nach zwei Euro mehr pro Stunde eine kräftige Anhebung der Entgelte anstrebt, verweist die Arbeitgeberseite auf die Kostenentwicklung, die Konjunkturlage und die bereits erfolgten Tarifsteigerungen. Entscheidend wird nun sein, ob beide Seiten bei der zweiten Tarifrunde am 22. Oktober in Köln eine Grundlage für weitere Verhandlungen finden. Für die Gebäudereinigungsunternehmen besitzt der Ausgang der Tarifrunde erhebliche wirtschaftliche Bedeutung. Die Branche ist besonders personalintensiv, entsprechend hoch ist der Anteil der Lohnkosten an den Gesamtkosten. Tarifsteigerungen wirken sich daher unmittelbar auf die Kalkulation von Reinigungsdienstleistungen und auf laufende beziehungsweise neu abzuschließende Kundenverträge aus. Zugleich bestimmen die Tariflöhne wesentlich die Einkommensentwicklung der Beschäftigten. Die nächste Verhandlungsrunde dürfte deshalb zeigen, ob sich Arbeitgeber und Gewerkschaft bei ihren bislang weit auseinanderliegenden Positionen aufeinander zubewegen können. Der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) ist die bundesweite Interessenvertretung des Gebäudereinigerhandwerks in Deutschland. Als Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband vertritt er die Interessen der Innungsbetriebe gegenüber Politik, Behörden, Gewerkschaften und Öffentlichkeit. Eine zentrale Aufgabe ist die Tarifpolitik: Der BIV führt auf Arbeitgeberseite die Tarifverhandlungen mit der IG BAU und verhandelt unter anderem über Löhne und weitere tarifliche Rahmenbedingungen. Darüber hinaus beschäftigt sich der Verband mit Themen wie Berufsbildung, Fachkräftesicherung, Arbeits- und Sozialrecht, Technik, Nachhaltigkeit sowie der wirtschaftlichen Entwicklung der Branche.
Text: Daniel Faust/Quelle: BIV









