- Fachbeitrag
Auch Bieter können zu Schadensersatz verpflichtet sein
Neues aus dem Vergaberecht
Das Gericht bejahte den Anspruch sowohl aus der Verletzung vorvertraglicher Pflichten als auch aus § 180 GWB.Damit ist klargestellt, dass nicht nur Auftraggeber Schadensersatz schulden können, sondern auch Bieter haftbar gemacht werden können.
Legt der Auftraggeber Muss-Kriterien fest, muss der Bieter diese zwingend einhalten. Der Auftraggeber darf sich in einem Verhandlungsverfahren vorbehalten, diese Muss-Kriterien nachträglich in Kann-Kriterien umzuwandeln, so die VK Berlin. Der Auftraggeber verstößt dabei nicht gegen das Verhandlungs- und Änderungsverbot. Denn in einem Verhandlungsverfahren darf der Auftraggeber nur über die Mindestanforderungen nicht verhandeln und diese nicht abändern. Muss-Kriterien sind aber nicht zwangsläufig Mindestanforderungen. Mindestanforderungen sind Anforderungen, die das Wesen der Beschaffung charakterisieren und im Vergabeverfahren nicht mehr geändert werden dürfen. Der Auftraggeber muss Mindestanforderungen aber klar und eindeutig bezeichnen. Ist das nicht der Fall, ist das Muss-Kriterium keine Mindestanforderung und der Auftraggeber darf unter Einhaltung des Diskriminierungsverbots und des Gleichbehandlungsgebots die Muss-Kriterien in Kann-Kriterien abändern.









