Zweiter Teil des Berichts über die Jahrestagung
UV-Desinfektion via Roboter
Ein komplementäres Verfahren zur Scheuerwischdesinfektion von Flächen beschrieb Dr. Manuel Heintz vom Hygiene-Institut Schubert. Sein Thema lautete: „UV-Desinfektion mit Robotern: Sinnvoll oder nur Spielerei?“ UV-Desinfektion hat demnach bereits eine lange Geschichte: 1906 wurde UV-Licht erstmals zur Keimabtötung im Trinkwasser verwendet.1936 kam der erste Einsatz von UV-Licht in Kran-kenhäusern. Seit 1999 empfiehlt die WHO UV-Licht zur Bekämpfung von Tuberkulose. Die Strahlung wirkt schädigend auf die DNA von Organismen. Manuel Heintz zeigte die Anwendung eines UV-C-Desinfektionsverfahrens für Oberflächen auf. Dieser basiere nicht auf chemischen Desinfektionsmittelwirkstoffen, die gegebenenfalls als Gefahrstoffe eingestuft sind. Allerdings gebe es Bereiche, wo der Robo-ter einen Bestrahlungsschatten werfe, wo also die UV-C-Strahlung nicht hinkomme. „Als Teil der Gebäudereinigung kann UV-Desinfektion durchaus sinnvoll sein“, resümierte Heintz. Er nannte beispielsweise Schlussdesinfektionsmaßnahmen und stellte ein Validierungsmodell zur sicheren Implementierung einer UV-Desinfektion durch einen autonomen und variabel programmierbaren Roboter vor. Eine keimtötende Wirkung konnte nachgewiesen werden. Eine Evaluierung des Validierungsmodells im Krankenhaus sei jedoch notwendig und geplant.
KRINKO-Empfehlungen zur Flächenreinigung
Pamela Günther von der Johannes Kiehl KG übernahm bei der Präsenzveranstaltung die Vorstellung der 42-seitigen KRINKO-Empfehlungen aus dem Jahr 2022 bezüglich „Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen“ (Link: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Krankenhaushygiene/Kommission/Downloads/Flaeche_Rili.pdf) Dort etwa heißt es: „Durch die desinfizierende Flächenreinigung bzw. Flächendesinfektion sollen als Maßnahme der Basishygiene zur Prävention von nosokomialen Flächen als Reservoire für Krankheitserreger ausgeschaltet und die Weiterverbreitung von Krankheitserregern während der Pflege und Behandlung von Patienten über kontaminierte Oberflächen eingeschränkt bzw. verhindert werden“.
Vor- und Nachteile unterschiedlicher Wischmethoden zur manuellen desinfizierenden Reinigung bzw. Desinfektion von Fußböden werden ebenso wie die unterschiedlichen Methoden zur desinfizierenden Flächenreinigung und Flächendesinfektion kleiner Flächen aufgezeigt. Im Fokus der Empfehlungen stehen auch Qualitätssicherung und Personalkompetenz. Mit der neuen Empfehlung wurde die bereits 2004 erschienene Empfehlung aktualisiert und erweitert.
BHUK e.V. -Vorstand, Anna-Maria Rager, stellte ergänzend einen Praxisleitfaden für Scheuersaugmaschinen in Einrichtungen des Gesundheitswesens vor. Dieser solle als eine Orientierungshilfe für Anwender dienen und die Wirksamkeit im Hinblick auf die Desinfektionsleistung von Scheuersaugmaschinen zeigen. Die wesentlichen Vorgaben der KRINKO Flächenhygiene und der DIN 13063 seien in den Leitfaden eingeflossen. Auch dieser Leitfaden wird nach Fertigstellung kostenlos über die Internetseite des BHUK e. V. zur Verfügung gestellt.
Faktor Mensch entscheidend
Wie wichtig der Faktor Mensch bei der Infektionsprävention ist, darüber sprach Prof. Dr. med. Sebastian Schulz-Stübner vom Deutschen Beratungszentrum für Hygiene (BZH GmbH). Die verständliche Vermittlung von Anforderungen an das Personal sei eine der wichtigsten Voraussetzungen für das gewünschte Reinigungs- und Desinfektionsergebnis. So etwa müssten Unsicherheiten und Ängste der Reinigungskräfte überwunden werden. Man müsse das Personal aufklären und auch beruhigen. Das könne über eine Softwarelösung sehr gut funktionieren. Denn: Technologische Interventionen würden oft besser akzeptiert als Verhaltensinterventionen. Auch Belohnungssysteme bei neuen Leistungsanforderungen seien hilfreich. „Wertschätzung vermittelt Sicherheit und Fachwissen Resilienz. Das Personal zu schulen und auf Augenhöhe zu kommunizieren sind relevante Voraussetzungen zur Infektionsprävention im Krankenhaus“, so Schulz-Stübner.
Die Zuständigkeiten für die Reinigung und Desinfektion aller Oberflächen einschließlich medizinischer Geräte sollten zwischen Pflegedienst, Stationshilfen oder Versorgungsassistenten und dem Reinigungsdienst klar geregelt sein, damit keine „Inseln der Unzuständigkeit“ entstünden.
Hausreinigung und Hygiene aufgefallen. Dadurch entstand ein konstruktiver und vielfältiger Austausch, auch bezüglich neuer Ideen für zukünftige Verbandsprojekte. Wir freuen uns schon jetzt sehr auf die 4. Präsenzveranstaltung am 23. und 24. Oktober 2024“,