• Fachbeitrag

Warnschutzbekleidung allein sorgt nicht für Kälteschutz

Räum- und Streudienste arbeiten dann, wenn die Bedingungen besonders schwierig sind. Schnee, Eis, Nässe und Kälte treffen auf Dunkelheit, eingeschränkte Sicht und teilweise fließenden Verkehr. Entsprechend hohe Anforderungen gelten für die Arbeitskleidung. Doch welche Kleidung ist tatsächlich vorgeschrieben? Welche Normen sind relevant und wann werden Warnschutz, Wetterschutz oder spezielle Kälteschutzkleidung benötigt? Dieser Artikel gibt einen Einblick in die Vorschriften und Einsatzmöglichkeiten der Winterschutzkleidung.

Winterschutzkleidung für Schnee- und Räumdienste

Gefährdungsbeurteilung gibt den Rahmen vor
Eine pauschale gesetzliche Vorgabe, welche Winterjacke oder Hose ein Mitarbeiter im Räum- und Streudienst tragen muss, gibt es nicht. Entscheidend ist die Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz. Nach § 5 ArbSchG muss der Arbeitgeber ermitteln, welchen Gefährdungen Beschäftigte ausgesetzt sind und welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Für Gebäudedienstleister bedeutet das, Objekt und Tätigkeit konkret zu betrachten. Wer einen abgeschlossenen Innenhof räumt, ist anderen Risiken ausgesetzt als ein Mitarbeiter, der nachts einen Supermarktparkplatz betreut oder unmittelbar neben einer befahrenen Straße streut. Temperatur, Wind, Niederschlag, Einsatzdauer und körperliche Belastung gehören ebenfalls in die Beurteilung. Wird Schutzkleidung aufgrund dieser Gefährdungsbeurteilung als persönliche Schutzausrüstung, kurz PSA, erforderlich, muss sie grundsätzlich vom Arbeitgeber bereitgestellt werden. Das Arbeitsschutzgesetz stellt klar: „Kosten für Maßnahmen nach diesem Gesetz darf der Arbeitgeber nicht den Beschäftigten auferlegen.“ Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) nennt unter anderem Schutzkleidung, Sicherheitsschuhe und Schutzhandschuhe als typische PSA. Nach der PSA-Benutzungsverordnung muss die Ausrüstung Schutz gegenüber der jeweiligen Gefährdung bieten und für die Bedingungen am Arbeitsplatz geeignet sein. Werden mehrere PSA gleichzeitig getragen, müssen sie aufeinander abgestimmt sein. Für den Winterdienst heißt das: Warnkleidung, Wetter- und Kälteschutz, Handschuhe und Sicherheitsschuhe sind als Schutzsystem zu betrachten.

Sichtbarkeit wird nachts zum Arbeitsschutz
Für Räum- und Streudienste besitzt die Sichtbarkeit besondere Bedeutung. Viele Einsätze beginnen um drei, vier oder fünf Uhr morgens. Im Winter herrscht dann Dunkelheit. Beschäftigte bewegen sich gleichzeitig auf Parkplätzen, an Grundstückszufahrten, auf Gehwegen oder unmittelbar neben Straßen. Schneefall, Nebel und Spritzwasser können die Wahrnehmung zusätzlich erschweren. Die SVLFG weist für Winterdienstarbeiten von Hand im öffentlichen Verkehrsbereich darauf hin, dass Beschäftigte für andere Verkehrsteilnehmer gut erkennbar sein müssen. Das Tragen von Warnwesten bezeichnet sie unter entsprechenden Bedingungen als „unerlässlich“. Welche Warnkleidung erforderlich ist, richtet sich insbesondere nach der DIN EN ISO 20471. Die im November 2025 veröffentlichte DGUV Information 212-016 „Warnkleidung“ unterscheidet drei Warnschutzklassen. Klasse 3 stellt die höchsten Anforderungen an die sichtbaren Flächen. Warnkleidung kombiniert fluoreszierendes Hintergrundmaterial mit retroreflektierendem Material. Fluoreszierende Flächen erhöhen insbesondere bei Tageslicht die Auffälligkeit. Für nächtliche Einsätze sind dagegen die Reflexstreifen entscheidend. Sie werfen auftreffendes Licht, etwa von Fahrzeugscheinwerfern, in Richtung der Lichtquelle zurück. Ein Mitarbeiter, der morgens um fünf Uhr eine Zufahrt räumt oder Streugut auf einem Parkplatz verteilt, kann dadurch früher erkannt werden.

Klasse 3 bei erhöhter Gefährdung
Warnschutzklasse 3 ist nicht automatisch für jeden Winterdiensteinsatz vorgeschrieben. Maßgeblich sind die Bedingungen vor Ort. Die DGUV Information 212-016 nennt jedoch konkrete Situationen, in denen eine erhöhte Gefährdung besteht. Dazu zählen schlechte Sichtverhältnisse, durchschnittliche Verkehrsgeschwindigkeiten von mehr als 60 km/h, Verkehrsbelastungen von mehr als 600 Fahrzeugen pro Stunde und das Überqueren mehrspuriger Fahrbahnen. Ausdrücklich nennt die DGUV auch „Arbeiten in der Dunkelheit“. Ergibt die Gefährdungsbeurteilung eine erhöhte Gefährdung im Straßenverkehr, ist Warnkleidung der Klasse 3 einzusetzen. Bei einfacher Gefährdung kann Klasse 2 ausreichen. Für Räum- und Streudienste ist das praxisrelevant: Wer nachts auf Verkehrsflächen arbeitet, eine Zufahrt räumt, entlang einer Straße streut oder sein Fahrzeug im Verkehrsbereich verlässt, kann unter die Kriterien der erhöhten Gefährdung fallen. Klasse 3 bedeutet mehr als einige Reflexstreifen auf einer Winterjacke. Nach der DGUV muss entsprechende Warnkleidung den Torso umschließen und mindestens lange Ärmel oder lange Hosenbeine mit retroreflektierenden Streifen besitzen. Die Klassen einzelner Kleidungsstücke lassen sich zudem nicht einfach addieren. Eine Jacke der Klasse 2 und eine Hose der Klasse 2 ergeben nicht automatisch Klasse 3. Soll eine Kombination die höchste Warnschutzklasse erreichen, muss sie entsprechend zertifiziert sein.

Warnweste oder Warnschutzjacke?
Eine Warnweste ist eine einfache Möglichkeit, die Sichtbarkeit zu erhöhen und kann für bestimmte Tätigkeiten ausreichen. Für längere Winterdiensteinsätze hat sie jedoch klare Grenzen: Sie schützt weder vor Kälte noch vor Wind, Schnee oder Regen. Für längere Außeneinsätze sind Warnschutz-Winterjacken oder Warnschutz-Wetterschutzjacken zweckmäßiger. Sie können Sichtbarkeit mit Wetter- und Kälteschutz verbinden. Eine Warnschutzhose vergrößert zusätzlich die sichtbare Körperfläche und kann Bestandteil eines zertifizierten Klasse-3-Systems sein. Das ist etwa sinnvoll, wenn Beschäftigte gebückt mit Schneeschieber oder Schaufel arbeiten und Teile des Oberkörpers durch Fahrzeuge oder Arbeitsgeräte verdeckt werden. Auch die Trageweise entscheidet über die Schutzwirkung. Werden Warnflächen durch andere Kleidungsstücke verdeckt, sinkt die Sichtbarkeit. Gleiches gilt für verschmutzte oder beschädigte Reflexstreifen.

Kälteschutz muss zur Tätigkeit passen
Warnschutz allein hält nicht warm. Bei der Auswahl der Winter­kleidung kommt es auf Temperatur und Tätigkeit an. Wer einen Gehweg mit der Schneeschaufel räumt, produziert erheblich mehr Körperwärme als ein Fahrer, der längere Zeit im Räumfahrzeug sitzt. Die BAuA weist darauf hin, dass bei der Beurteilung der Kältebelastung nicht allein die Lufttemperatur zählt. Auch Arbeitsschwere, Wärmeisolation der Kleidung und Expositionszeit müssen berücksichtigt werden. Bei Arbeiten im Freien kommen Wind und Niederschlag hinzu. Für kühle Umgebungen oberhalb von minus fünf Grad Celsius beschreibt die DIN EN 14058 entsprechende Schutzkleidung. Für Temperaturen von minus fünf Grad und darunter ist die DIN EN 342 für Kleidungssysteme und Kleidungsstücke zum Schutz gegen Kälte relevant. Daraus folgt allerdings nicht, dass bei minus fünf Grad automatisch eine bestimmte Jacke vorgeschrieben ist. Die notwendige Schutzleistung ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung und den tatsächlichen Einsatzbedingungen.

Drei Schichten statt einer dicken Jacke
Für Winterdienste bietet sich ein Mehrlagensystem an, da innerhalb einer Schicht häufig zwischen körperlich anstrengender Handarbeit, Maschinenbedienung und Fahrzeiten gewechselt wird. Eine Empfehlung des Ausschusses für Arbeitsstätten, veröffentlicht von der BAuA, weist auf ein wichtiges Problem hin: „nasse oder von innen durchfeuchtete Bekleidung verliert ihren Kälteschutz“. Wer Schnee schaufelt oder einen Streuwagen bewegt, kann auch bei Minusgraden stark schwitzen. Bei einer anschließenden Kontrollfahrt kann die feuchte Kleidung zur Auskühlung beitragen. Sinnvoll ist deshalb ein Drei-Schichten-System. Die körpernahe Lage soll Feuchtigkeit von der Haut wegtransportieren. Hierfür eignet sich Funktionsunterwäsche. Die mittlere Schicht übernimmt die Wärmeisolation. Die Außenschicht schützt vor Wind, Schnee und Nässe und kann zugleich den erforderlichen Warnschutz übernehmen. Bei schwerer Räumarbeit können Schichten geöffnet oder reduziert, bei Fahr- und Kontrollarbeiten wieder ergänzt werden.

Schutz vor Schnee und Nässe
Winterdienst bedeutet nicht nur trockene Kälte. Bei Temperaturen um den Gefrierpunkt taut Schnee auf Jacken und Hosen. Hinzu kommen Schneeregen, Regen, Spritzwasser und Bodenfeuchtigkeit. Für entsprechende Schutzkleidung gilt seit Mai 2026 die DIN EN ISO 24232:2026-05 „Schutzkleidung – Schutz gegen Regen“. Sie hat die bisherige DIN EN 343 abgelöst und beschreibt Anforderungen an Schutzkleidung gegen Niederschlag wie Regen und Schneeflocken sowie gegen Nebel und Bodenfeuchtigkeit. Für die Beschaffung ist deshalb auf die tatsächlichen Schutzfunktionen zu achten. Eine Regenjacke besitzt nicht automatisch ausreichende Wärmeisolation. Eine dicke Winterjacke ist nicht zwangsläufig  Warnkleidung. Eine Warnweste wiederum schützt weder vor Niederschlag noch vor Kälte. Für professionelle Winterdienste bieten sich daher Kleidungsstücke an, die mehrere Schutzfunktionen kombinieren.

Sicherer Stand auf Schnee und Eis
Zur Winterausrüstung gehört geeignetes Schuhwerk. Räum- und Streudienste betreten zwangsläufig jene Flächen zuerst, die für andere erst noch sicher gemacht werden müssen. Die SVLFG empfiehlt der Witterung angepasstes Sicherheitsschuhwerk mit rutschfesten Sohlen. Bei extremer Eisglätte können zusätzlich geeignete Eiskrallen eingesetzt werden. Neben einer griffigen Sohle sollte das Schuhwerk gegen Feuchtigkeit schützen und für niedrige Temperaturen geeignet sein. Auch bei maschinellen Räum- und Streudiensten bleibt die Rutschgefahr bestehen. Die SVLFG weist darauf hin, dass sich viele Unfälle beim Auf- und Absteigen ereignen. Aufstiege zu Fahrerkabinen, Ladeflächen und Kontrollplattformen an Streuautomaten sollten deshalb rutschsicher sowie frei von Schnee und Eis gehalten werden. Für die Hände empfiehlt die SVLFG Thermoarbeitshandschuhe. Sie sollen abhängig von der Tätigkeit vor Nässe, Kälte sowie mechanischen Belastungen schützen. Bei manuellen Räumarbeiten sind ein sicherer Griff und mechanische Belastbarkeit wichtig. Gleichzeitig dürfen Handschuhe nicht so voluminös sein, dass Schalter, Bedienelemente oder Werkzeuge nicht mehr sicher bedient werden können.

Warnschutz sauber halten
Winterdienstkleidung wird durch Streusalz, Schneematsch, Spritzwasser und Straßenschmutz stark beansprucht. Bei Warnkleidung ist Verschmutzung nicht nur ein optisches Problem. Sind fluoreszierende Flächen verschmutzt oder Reflexstreifen beschädigt, kann die Sichtbarkeit sinken. Die DGUV Information 212-016 behandelt deshalb ausdrücklich Reinigung, Pflege, Lagerung und Austausch von Warnkleidung. Die PSA-Benutzungsverordnung verpflichtet Arbeitgeber außerdem dazu, die Funktionsfähigkeit der PSA durch Wartungs-, Reparatur- und Ersatzmaßnahmen sowie ordnungsgemäße Lagerung sicherzustellen. Reflexstreifen und fluoreszierende Flächen sollten daher regelmäßig kontrolliert werden. Die Mitarbeiter selbst sind dazu angehalten, vor dem Anziehen und dem Arbeitsantritt die Kleidung auf Mängel (Risse, fehlende, angerissene oder verschmutzte Reflexstreifen etc.) zu kontrollieren und gegebenenfalls auszutauschen oder zu ergänzen.

Text: Daniel Faust/Quellen: BAuA, DGUV, SLVFG