Das Maßnahmepaket enthält Empfehlungen zur Vorbereitung von zum Beispiel gewerblichen Gebäuden vor der Wiedereröffnung sowie die Festlegung von Reinigungsintervallen während der COVID19-Pandemie.
„Adressaten sind neben den Mitgliedsunternehmen auch Kunden, die mit den Maßnahmen zur Unterbrechung von Infektionsketten beitragen und den psychologischen Bedürfnissen ihrer Beschäftigten, Besucher und Kunden in dieser Zeit großer Verunsicherung genügen wollen“, erklärt BIV-Geschäftsführer Johannes Bungart.
Die dringende Empfehlung des BIV lautet, die Häufigkeit der Reinigung auf nutzungstäglich zu erhöhen und ggfs. auch mit Tageskräften eine kontinuierliche Reinhaltung von Hotspots zu gewährleisten. Eine häufigere Reinigung kommt insbesondere für solche Bereiche in Frage, an denen sich viele Personen aufhalten (z. B. Eingangsbereiche, Sanitärräume, Großraumbüros, Kantinenbereiche) und für Kontaktflächen, die von vielen Personen wechselnd benutzt werden.
Zu den Handlungsempfehlungen gehören unter anderem:
- Sofern noch nicht geschehen, sollte nach dem temporären Leerstand von Gebäuden oder Gebäudeteilen deren gründliche Reinigung unmittelbar vor Wiederöffnung vorgesehen werden.
- Im Rahmen der vorbereitenden Reinigung sind Füllzustände von Spendern für Seife, Handtücher und sofern vorhanden Handdesinfektionsmittel zu überprüfen.
- Wird eine Desinfektion als notwendig erachtet, so sollte diese generell als Wischdesinfektion durchgeführt werden. Als behüllte Viren, deren Erbgut von einer Fettschicht (Lipidschicht) umhüllt ist, reagieren Coronaviren generell empfindlich auf fettlösende Substanzen wie Tenside oder Alkohole. Daher können im nicht-medizinisch/pflegerischen Bereich zur Durchführung von Reinigungsmaßnahmen fettlösende Reinigungsmittel eingesetzt werden.