Beide Branchenmindestlöhne sind gemäß Arbeitnehmer-Entsendegesetz allgemeinverbindlich und gelten bis Jahresende 2024 bundesweit auch für nicht tarifgebundene Unternehmen und Beschäftigte. Mit der zweiten Stufe des Tarifvertrags setzt sich Deutschlands beschäftigungsstärkstes Handwerk im Bereich der Einstiegslöhne für ungelernte Arbeitskräfte weiter deutlich (rund 9 Prozent) vom allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn ab.
Weiterhin gilt für die Branche ein unbefristeter, ebenso allgemeinverbindlicher Rahmentarifvertrag. Dieser regelt unter anderem 30 Urlaubstage, Zuschlagsregeln für Nacht-, Sonn- und Feiertage sowie Erschwernis- und Belastungszuschläge.
Für dieses Jahr hat der BIV der Gewerkschaft bereits reguläre Tarifgespräche zugesagt: „Als industrienahes Dienstleistungshandwerk geht es uns nur gut, wenn es der Wirtschaft gut geht“, so Christian Kloevekorn, Vorsitzender der BIV-Tarifkommission. „Das ist weder aktuell noch perspektivisch der Fall, ganz im Gegenteil: Die Wirtschaft in Deutschland schwächelt, der Ausblick ist mehr als fragil. Insofern gehen wir von einer extrem herausfordernden Tarifrunde mit der IG BAU aus, die seit Monaten bereits mit massiven finanziellen Forderungen in die Öffentlichkeit strebt.“