Bei der Lagerung und dem Handling von Gefahrstoffen sind zahlreiche Regeln zu beachten. Doch inwieweit zählen Reinigungsmittel für die professionelle Anwendung als Gefahrstoffe und was bedeutet das für die tägliche Praxis? Bisher standen den Anwender eine Vielzahl komplexer und umfangreicher Dokumente zu dieser Thematik zur Verfügung. Der neue Leitfaden des IHO zu Lagerung und Transport von Reinigungsprodukten für Anwenderfasst diese Informationen, unter anderem aus der DGUV Information 213-085, zusammen und vereinfacht sie, sodass alle wichtigen Punkte für die Lagerung von Reinigungs- und Pflegemitteln abgedeckt sind.
Gefahrstoffe sind Stoffe, Gemische oder Erzeugnisse mit gefährlichen Eigenschaften. Sie können gesundheits- oder umweltschädlich sein oder auch gefährliche physikalische Eigenschaften aufweisen. Auch lösungsmittelbasierte Reiniger, Desinfektionsmittel, Sanitärreiniger oder Geschirrspülmittel und Waschmittel können darunterfallen. Diese sind entsprechend der CLP- Verordnung gekennzeichnet.
Wie Verantwortliche und Beschäftigte mit diesen Gefahrstoffen richtig umgehen: was es bei der Lagerung zu beachten gilt – welche Reinigungsmittel zum Beispiel zusammen gelagert werden dürfen – worauf es beim Transport und bei der Entsorgung ankommt, erläutert die Broschüre eingehend und verständlich.