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Tariflöhne im Gebäudereiniger-Handwerk sind zum Jahreswechsel gestiegen

Mit Beginn des Jahres 2026 sind in der Gebäudereinigung höhere Tariflöhne in Kraft getreten. Grundlage ist die zweite Stufe des Lohntarifvertrags 2025/2026, auf den sich die Tarifparteien, also die Arbeitgeberverbände und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, bereits am 15. November 2024 verständigt hatten. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 24 Monaten und gilt vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2026.

Tarifvertrag läuft bis zum Ende des Jahres 2026

Seit dem 1. Januar 2026 erhalten Beschäftigte in allen Lohngruppen mehr Geld pro Stunde. Besonders ins Gewicht fällt die Erhöhung in der Lohngruppe 1, in der der Großteil der Reinigungskräfte beschäftigt ist. Der tarifliche Mindestlohn in der Gebäudereinigung liegt nun bei 15,00 Euro pro Stunde. Gegenüber dem Vorjahr entspricht das einem Plus von 5,26 Prozent und einem deutlichen Abstand zum gesetzlichen Mindestlohn. Die Branche setzt damit ein sichtbares Zeichen der Anerkennung für die Arbeit ihrer Beschäftigten.

Auch Fachkräfte und spezialisierte Beschäftigte profitieren von der Anpassung. In der Lohngruppe 6, etwa für Glas- und Sonderreiniger, beträgt der Stundenlohn nun 18,40 Euro. Das entspricht einer Erhöhung von 4,25 Prozent. Qualifikation, Verantwortung und Berufserfahrung bleiben damit weiterhin klar im Lohngefüge abgebildet. Die Lohngruppe 5 ist derzeit nicht besetzt. Verbindlich sind die neuen Tariflöhne für alle Betriebe der Gebäudereinigung.

Der Lohntarifvertrag wurde am 28. Januar 2025 per Rechtsverordnung nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz für allgemeinverbindlich erklärt. Damit sind auch nicht tarifgebundene Unternehmen sowie ausländische Anbieter, die in Deutschland Reinigungsleistungen erbringen, verpflichtet, die festgelegten Mindestlöhne einzuhalten. Die Kontrolle übernimmt die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls.

Bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder. Für die Beschäftigten bedeuten die seit Jahresbeginn geltenden Tariflöhne spürbare finanzielle Verbesserungen, insbesondere vor dem Hintergrund steigender Lebenshaltungskosten. Gleichzeitig stärkt die Allgemeinverbindlichkeit den fairen Wettbewerb in der Branche, da seriöse Betriebe nicht länger von Dumpinganbietern unterboten werden.