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Tariflöhne im Gebäudereiniger-Handwerk ab 1. Oktober allgemeinverbindlich

Ausgewogene Rahmenbedingungen für Unternehmen und Beschäftigte

Vor dem Hintergrund des neuen gesetzlichen Mindestlohns von 12 Euro ab Oktober 2022 haben sich die Gewerkschaft IG BAU und der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks Anfang Juni 2022 vorzeitig und freiwillig auf einen neuen Tarifvertrag geeinigt. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die beiden Branchenmindestlöhne (Lohngruppe 1 und Lohngruppe 6) nun per Rechtsverordnung nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz für allgemeinverbindlich erklärt.

Allgemeinverbindlichkeit bedeutet, dass die beiden Branchenmindestlöhne bundesweit und ausnahmslos auch für nicht tarifgebundene Unternehmen und gewerbliche Beschäftigte gelten. Deutschlands beschäftigungsstärkstes Handwerk unterliegt bereits seit 2007 dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz. Dies sorgt in dem wettbewerbs- und personalintensiven Dienstleistungshandwerk für ausgewogene Rahmenbedingungen für Unternehmen und Beschäftigte.

Lohngruppe 1 (Einstiegslohn) steigt zum 1. Oktober 2022 von derzeit 11,55 Euro auf 13 Euro (plus 12,55 Prozent) und zum 1.1.2024 auf 13,50 Euro (3,85 Prozent). Lohngruppe 6, die für die Glas- und Fassadenreinigung gilt, steigt von 14,81 Euro auf 16,20 Euro (9,39 Prozent) und ab 2024 auf 16,70 Euro (3,09 Prozent).

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Tariflöhne im Gebäudereiniger-Handwerk ab 1. Oktober allgemeinverbindlich

Ausgewogene Rahmenbedingungen für Unternehmen und Beschäftigte

Vor dem Hintergrund des neuen gesetzlichen Mindestlohns von 12 Euro ab Oktober 2022 haben sich die Gewerkschaft IG BAU und der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks Anfang Juni 2022 vorzeitig und freiwillig auf einen neuen Tarifvertrag geeinigt. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die beiden Branchenmindestlöhne (Lohngruppe 1 und Lohngruppe 6) nun per Rechtsverordnung nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz für allgemeinverbindlich erklärt.

Allgemeinverbindlichkeit bedeutet, dass die beiden Branchenmindestlöhne bundesweit und ausnahmslos auch für nicht tarifgebundene Unternehmen und gewerbliche Beschäftigte gelten. Deutschlands beschäftigungsstärkstes Handwerk unterliegt bereits seit 2007 dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz. Dies sorgt in dem wettbewerbs- und personalintensiven Dienstleistungshandwerk für ausgewogene Rahmenbedingungen für Unternehmen und Beschäftigte.

Lohngruppe 1 (Einstiegslohn) steigt zum 1. Oktober 2022 von derzeit 11,55 Euro auf 13 Euro (plus 12,55 Prozent) und zum 1.1.2024 auf 13,50 Euro (3,85 Prozent). Lohngruppe 6, die für die Glas- und Fassadenreinigung gilt, steigt von 14,81 Euro auf 16,20 Euro (9,39 Prozent) und ab 2024 auf 16,70 Euro (3,09 Prozent).

Aktuelle Ausgabe

03/2024

Sie finden in dieser Ausgabe zwei Messeberichte. Vom 8. bis 12. März fand in Hamburg die internationale Leitmesse für Hotellerie und Gastronomie, die Internorga, statt. 1.200 Aussteller aus 30 Ländern präsentierten nicht nur Lebensmittel und Getränke, sondern auch Produkte rund um Reinigung und Küchenhygiene waren vertreten.

Messebericht

Internorga, Hamburg

Exklusiv-Interview

Mit Robert Stelling, dem Messeleiter Interclean Amsterdam

Branche

Highclean Group mit neuer Ausrichtung

Jubiläum

Dorfner Gruppe feiert 75 Jahre Firmengeschichte

Messebericht

Logimat, Stuttgart

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Tariflöhne im Gebäudereiniger-Handwerk ab 1. Oktober allgemeinverbindlich

Ausgewogene Rahmenbedingungen für Unternehmen und Beschäftigte

Vor dem Hintergrund des neuen gesetzlichen Mindestlohns von 12 Euro ab Oktober 2022 haben sich die Gewerkschaft IG BAU und der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks Anfang Juni 2022 vorzeitig und freiwillig auf einen neuen Tarifvertrag geeinigt. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die beiden Branchenmindestlöhne (Lohngruppe 1 und Lohngruppe 6) nun per Rechtsverordnung nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz für allgemeinverbindlich erklärt.

Allgemeinverbindlichkeit bedeutet, dass die beiden Branchenmindestlöhne bundesweit und ausnahmslos auch für nicht tarifgebundene Unternehmen und gewerbliche Beschäftigte gelten. Deutschlands beschäftigungsstärkstes Handwerk unterliegt bereits seit 2007 dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz. Dies sorgt in dem wettbewerbs- und personalintensiven Dienstleistungshandwerk für ausgewogene Rahmenbedingungen für Unternehmen und Beschäftigte.

Lohngruppe 1 (Einstiegslohn) steigt zum 1. Oktober 2022 von derzeit 11,55 Euro auf 13 Euro (plus 12,55 Prozent) und zum 1.1.2024 auf 13,50 Euro (3,85 Prozent). Lohngruppe 6, die für die Glas- und Fassadenreinigung gilt, steigt von 14,81 Euro auf 16,20 Euro (9,39 Prozent) und ab 2024 auf 16,70 Euro (3,09 Prozent).

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Vor dem Hintergrund des neuen gesetzlichen Mindestlohns von 12 Euro ab Oktober 2022 haben sich die Gewerkschaft IG BAU und der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks Anfang Juni 2022 vorzeitig und freiwillig auf einen neuen Tarifvertrag geeinigt. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die beiden Branchenmindestlöhne (Lohngruppe 1 und Lohngruppe 6) nun per Rechtsverordnung nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz für allgemeinverbindlich erklärt.

Allgemeinverbindlichkeit bedeutet, dass die beiden Branchenmindestlöhne bundesweit und ausnahmslos auch für nicht tarifgebundene Unternehmen und gewerbliche Beschäftigte gelten. Deutschlands beschäftigungsstärkstes Handwerk unterliegt bereits seit 2007 dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz. Dies sorgt in dem wettbewerbs- und personalintensiven Dienstleistungshandwerk für ausgewogene Rahmenbedingungen für Unternehmen und Beschäftigte.

Lohngruppe 1 (Einstiegslohn) steigt zum 1. Oktober 2022 von derzeit 11,55 Euro auf 13 Euro (plus 12,55 Prozent) und zum 1.1.2024 auf 13,50 Euro (3,85 Prozent). Lohngruppe 6, die für die Glas- und Fassadenreinigung gilt, steigt von 14,81 Euro auf 16,20 Euro (9,39 Prozent) und ab 2024 auf 16,70 Euro (3,09 Prozent).

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Vor dem Hintergrund des neuen gesetzlichen Mindestlohns von 12 Euro ab Oktober 2022 haben sich die Gewerkschaft IG BAU und der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks Anfang Juni 2022 vorzeitig und freiwillig auf einen neuen Tarifvertrag geeinigt. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die beiden Branchenmindestlöhne (Lohngruppe 1 und Lohngruppe 6) nun per Rechtsverordnung nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz für allgemeinverbindlich erklärt.

Allgemeinverbindlichkeit bedeutet, dass die beiden Branchenmindestlöhne bundesweit und ausnahmslos auch für nicht tarifgebundene Unternehmen und gewerbliche Beschäftigte gelten. Deutschlands beschäftigungsstärkstes Handwerk unterliegt bereits seit 2007 dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz. Dies sorgt in dem wettbewerbs- und personalintensiven Dienstleistungshandwerk für ausgewogene Rahmenbedingungen für Unternehmen und Beschäftigte.

Lohngruppe 1 (Einstiegslohn) steigt zum 1. Oktober 2022 von derzeit 11,55 Euro auf 13 Euro (plus 12,55 Prozent) und zum 1.1.2024 auf 13,50 Euro (3,85 Prozent). Lohngruppe 6, die für die Glas- und Fassadenreinigung gilt, steigt von 14,81 Euro auf 16,20 Euro (9,39 Prozent) und ab 2024 auf 16,70 Euro (3,09 Prozent).

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Allgemeinverbindlichkeit bedeutet, dass die beiden Branchenmindestlöhne bundesweit und ausnahmslos auch für nicht tarifgebundene Unternehmen und gewerbliche Beschäftigte gelten. Deutschlands beschäftigungsstärkstes Handwerk unterliegt bereits seit 2007 dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz. Dies sorgt in dem wettbewerbs- und personalintensiven Dienstleistungshandwerk für ausgewogene Rahmenbedingungen für Unternehmen und Beschäftigte.

Lohngruppe 1 (Einstiegslohn) steigt zum 1. Oktober 2022 von derzeit 11,55 Euro auf 13 Euro (plus 12,55 Prozent) und zum 1.1.2024 auf 13,50 Euro (3,85 Prozent). Lohngruppe 6, die für die Glas- und Fassadenreinigung gilt, steigt von 14,81 Euro auf 16,20 Euro (9,39 Prozent) und ab 2024 auf 16,70 Euro (3,09 Prozent).