Allgemeinverbindlichkeit bedeutet, dass die beiden Branchenmindestlöhne bundesweit und ausnahmslos auch für nicht tarifgebundene Unternehmen und gewerbliche Beschäftigte gelten. Deutschlands beschäftigungsstärkstes Handwerk unterliegt bereits seit 2007 dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz. Dies sorgt in dem wettbewerbs- und personalintensiven Dienstleistungshandwerk für ausgewogene Rahmenbedingungen für Unternehmen und Beschäftigte.
Lohngruppe 1 (Einstiegslohn) steigt zum 1. Oktober 2022 von derzeit 11,55 Euro auf 13 Euro (plus 12,55 Prozent) und zum 1.1.2024 auf 13,50 Euro (3,85 Prozent). Lohngruppe 6, die für die Glas- und Fassadenreinigung gilt, steigt von 14,81 Euro auf 16,20 Euro (9,39 Prozent) und ab 2024 auf 16,70 Euro (3,09 Prozent).