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Bisherige Corona-Arbeitsschutzverordnung endet zum 25. Mai

Ministerium verlängert Verordnung vorerst nicht

Nach Aussagen des Bundesarbeitsministeriums soll die Corona-Arbeitsschutzverordnung nicht erneut verlängert werden und läuft somit zum 26. Mai 2022 aus. Testangebote, Maskenpflicht oder Abstandsregeln am Arbeitsplatz. Das alles regelt die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung, in bis zum 25. Mai läuft.

Nach Informationen aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales soll die Corona-Arbeitsschutzverordnung nicht erneut verlängert werden. Das meldet der Zentralverband des Deutschen Handwerks. Die Verordnung werde dann am 26. Mai 2022 außer Kraft treten. Gleichzeitig wird die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel ihre Gültigkeit verlieren.

Für die Betriebe bedeutet das Auslaufen der Corona-Arbeitsschutzregel, dass es keine gesonderten Corona-Arbeitsschutzmaßnahmen mehr gibt und dass nur noch die bundesländerspezifischen, allgemein geltenden Basisschutzmaßnahmen – also Abstand halten, Hygienemaßnahmen und Lüften (AHA+L) – eingehalten werden müssen. Die Arbeitsschutzregel wird gerade im Ausschuss für Arbeitssicherheit überarbeitet, um auf eine Fassung zurückgreifen zu können, wenn es das Infektionsgeschehen erforderlich machen sollte.

Die Berufsgenossenschaften haben für Branchen Handlungsempfehlungen herausgegeben. Sie können weiter als Orientierung für den betrieblichen Gesundheitsschutz dienen.

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Nach Aussagen des Bundesarbeitsministeriums soll die Corona-Arbeitsschutzverordnung nicht erneut verlängert werden und läuft somit zum 26. Mai 2022 aus. Testangebote, Maskenpflicht oder Abstandsregeln am Arbeitsplatz. Das alles regelt die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung, in bis zum 25. Mai läuft.

Nach Informationen aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales soll die Corona-Arbeitsschutzverordnung nicht erneut verlängert werden. Das meldet der Zentralverband des Deutschen Handwerks. Die Verordnung werde dann am 26. Mai 2022 außer Kraft treten. Gleichzeitig wird die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel ihre Gültigkeit verlieren.

Für die Betriebe bedeutet das Auslaufen der Corona-Arbeitsschutzregel, dass es keine gesonderten Corona-Arbeitsschutzmaßnahmen mehr gibt und dass nur noch die bundesländerspezifischen, allgemein geltenden Basisschutzmaßnahmen – also Abstand halten, Hygienemaßnahmen und Lüften (AHA+L) – eingehalten werden müssen. Die Arbeitsschutzregel wird gerade im Ausschuss für Arbeitssicherheit überarbeitet, um auf eine Fassung zurückgreifen zu können, wenn es das Infektionsgeschehen erforderlich machen sollte.

Die Berufsgenossenschaften haben für Branchen Handlungsempfehlungen herausgegeben. Sie können weiter als Orientierung für den betrieblichen Gesundheitsschutz dienen.

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Nach Informationen aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales soll die Corona-Arbeitsschutzverordnung nicht erneut verlängert werden. Das meldet der Zentralverband des Deutschen Handwerks. Die Verordnung werde dann am 26. Mai 2022 außer Kraft treten. Gleichzeitig wird die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel ihre Gültigkeit verlieren.

Für die Betriebe bedeutet das Auslaufen der Corona-Arbeitsschutzregel, dass es keine gesonderten Corona-Arbeitsschutzmaßnahmen mehr gibt und dass nur noch die bundesländerspezifischen, allgemein geltenden Basisschutzmaßnahmen – also Abstand halten, Hygienemaßnahmen und Lüften (AHA+L) – eingehalten werden müssen. Die Arbeitsschutzregel wird gerade im Ausschuss für Arbeitssicherheit überarbeitet, um auf eine Fassung zurückgreifen zu können, wenn es das Infektionsgeschehen erforderlich machen sollte.

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Nach Informationen aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales soll die Corona-Arbeitsschutzverordnung nicht erneut verlängert werden. Das meldet der Zentralverband des Deutschen Handwerks. Die Verordnung werde dann am 26. Mai 2022 außer Kraft treten. Gleichzeitig wird die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel ihre Gültigkeit verlieren.

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